Aufnahme
Damit ein Schüler, eine Schülerin in die integrative Sonderschulung aufgenommen werden kann, muss die Sonderschulbedürftigkeit zuerst durch den zuständigen Schulpsychologischen Dienst abgeklärt werden. Anschliessend stellt die Schulleitung einen Antrag an die Dienststelle für Volksschulbildung, die über die Integrative Sonderschulung entscheidet. Erst dann wird die integrative Sonderschulung von der Schulleitung zusammen mit den Fachpersonen der Sonderschule organisiert. Normalerweise dauert eine erste Verfügung zwei Jahre und kann jeweils wieder um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Der Stellenleiter der Integrativen Sonderschulung gibt Auskunft über freie Plätze und die notwendigen Schritte zur Einleitung einer IS.